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Reisen nach Italien

ab Glottertal, Denzlingen und Freiburg im Breisgau

Inhalt

  • Hauptstadt: Rom
  • Int. Kennzeichen: IT
  • Sprache: Italienisch
  • Fremdsprachen: Englisch, Französisch
  • Währung: Euro
  • Elektrischer Strom: 230 Volt/50 Hertz Wechselstrom; teilweise noch dreipolige Steckdosen in Verwendung (Adapter erforderlich)

Allgemeine Information

Die Italienische Republik liegt in Südeuropa zum größten Teil auf der vom Mittelmeer umgebenen Apenninhalbinsel. Die Hauptstadt Italiens ist Rom. Italien grenzt an Slowenien, Österreich, die Schweiz und Frankreich. Die Kleinstaaten Vatikanstadt Rom und San Marino werden vollständig vom italienischen Staatsgebiet umgeben. Italien ist eines der Gründungsmitglieder der Europäischen Union (EU) und unter anderem noch Mitglied bei den Vereinigten Nationen (United Nations Organization, UNO), der NATO / Nordatlantikpakt (North Atlantic Treaty Organization), OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) und der WTO (Welthandelsorganisation).

Weithin bekannt ist Italien unter anderem für seine Mode- und Designerartikel, die italienische Küche, die Architektonische Vielfalt, Kunst und Kultur und nicht zu vergessen Autos. Imposante Bauwerke, herrliche Naturlandschaften, Sandstrände, liebenswerte Städte, raue Klippen, Kulturzentren, an Steilhängen gebaute bunte Häuser zeugen von der Vielfalt Italiens.

Bereits in der römischen Antike und in der Zeit der Renaissance war Italien Vorbild für Bauwerke und Vorreiter der europäischen Kunst, Kultur und Forschung. Viele der bekanntesten Persönlichkeiten der bildenden Künste wie Leonardo da Vinci, Botticelli, Raffael, Fra Angelico und Michelangelo waren aus Italien.

Rom, vor allem bekannt als „Die ewige Stadt“, ist eine der romantischten und prächtigsten Städte der Welt mit zahlreichen historischen Gebäuden, Museen und Ausstellungen. Sie ist eine der großen Kulturstädte Europas mit imposanten Sehenswürdigkeiten und Denkmälern, teilweise noch aus der Zeit des Römischen Reichs. Das italienische „Dolce Vita“ ist hier überall zu spüren. Einkaufsstraßen, exklusive Designergeschäfte, Märkte, cremiger Capuccino und exquisite Weine in den Restaurants und Lokalen laden zum Bummeln und genießen ein.

Aktuelle Reiseangebote

Unsere Reisen 2025

Unsere Reisen März 2025

07.03. - 14.03.2025 (8 Tage) Sizilien - bezaubernde Sonneninsel im Mittelmeer Italien ab 1.655 € Reisedetails
ausgebucht

Unsere Reisen April 2025

17.04. - 22.04.2025 (6 Tage) Blumenriviera und Monaco Italien Frankreich ab 1.074 € Reisedetails
29.04. - 06.05.2025 (8 Tage) Der Gardasee! Sempre bella - immer wieder schön Italien ab 1.115 € Reisedetails

Unsere Reisen Mai 2025

12.05. - 18.05.2025 (7 Tage) Von den Bergen zu den Palmen Schweiz Italien ab 1.450 € Reisedetails
19.05. - 25.05.2025 (7 Tage) E-bike Tour in der Toskana Italien ab 1.144 € Reisedetails
ausgebucht

Unsere Reisen Juli 2025

23.07. - 26.07.2025 (4 Tage) Oper Nabucco in Verona Italien ab 899 € Reisedetails

Unsere Reisen August 2025

01.08. - 06.08.2025 (6 Tage) Venezianische Träume Italien ab 1.048 € Reisedetails
30.08. - 06.09.2025 (8 Tage) Wanderreise Seiser Alm Italien ab 1.135 € Reisedetails

Reiseinformationen

Sicherheitslage

Die Sicherheitslage kann sich jederzeit verändern und entwickeln. Daher empfehlen wir Ihnen:

  • Nützen Sie unsere Auslandsservice-App sowie die kostenlose Reiseregistrierung!
  • Informieren Sie sich über die Sicherheitslage vor Ort und überprüfen Sie diese regelmäßig!

Aktuelle Hinweise

•    Waldbrände: Aufgrund hoher Temperaturen und langandauernder Dürre kommt es derzeit vermehrt zu Wald- und Flächenbränden. Besonders die Regionen Apulien Sardinien und Sizilien sind betroffen.

•    Dürre-Notstand: Betroffen sind insbesondere die Regionen Sizilien und Sardinien. Es kann zu Rationierungen der Wasserversorgung kommen.

•    Vulkanausbrüche und Erdbeben: Italien liegt in einer seismisch aktiven Zone, es kann jederzeit zu Erdbeben kommen. Die Phlegräischen Felder am Stadtrand von Neapel sowie die sizilianischen Vulkane Ätna und Stromboli sind derzeit höchst aktiv und werden als zunehmend gefährlich eingestuft. Es kann zu Unterbrechungen im Flugverkehr am Flughafen Catania kommen. 

Informieren Sie sich vor Reiseantritt entsprechend.

In akuten Gefahrensituationen ist den Anweisungen der örtlichen Behörden Folge zu leisten.

Sicherheit & Kriminalität

Guter Sicherheitsstandard (Sicherheitsstufe 1)

Aufgrund der Gefahr terroristischer Anschläge wird empfohlen, im öffentlichen Raum achtsam zu sein. In den Großstädten gibt es erhöhte Kriminalität, insbesondere Taschendiebstähle, Fahrzeugeinbrüche bzw. Fahrzeugdiebstähle sowie Fälle von Trickbetrug.  Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen und Mietwagen sind bevorzugte Ziele. Lassen Sie keine Gegenstände oder Wertsachen im Fahrzeug. Meiden Sie vor allem nachts Autobahnparkplätze und bevorzugen Sie bewachte Parkgaragen.

Zu erhöhter Wachsamkeit in allen öffentlichen Verkehrsmitteln, in Bahnhöfen und U-Bahnstationen, an Orten mit großen Menschenansammlungen, in Nachtzügen, in Lokalen sowie in Strandnähe wird geraten. 

Bewahren Sie Reisepässe, Führerschein und weitere wichtige Dokumente sicher auf und speichern Sie gegebenenfalls eine elektronische Kopie ab. Führen Sie nur geringe Mengen an Bargeld mit sich, vermeiden Sie das Tragen von wertvollem Schmuck und Uhren, tragen Sie Taschen vorne am Körper und hängen Sie diese in Lokalen niemals über die Stuhllehne.

Beachten Sie die Tipps und Informationen der Polizei – hier der Staatspolizei auf Englisch.

Wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind, verständigen Sie umgehend die örtliche Polizei bzw. Carabinieri und erstatten Sie Anzeige.

In Gefahrensituationen kontaktieren Sie den Euronotruf unter der Rufnummer 112.

Allgemeine Informationen zu Risiken im Zusammenhang mit Naturkatastrophen in englischer Sprache finden sich auf der Homepage des italienischen Zivilschutzes.

Einreise & Ausreise

  • Minderjährige: Für Minderjährige (bis 18 Jahre), die ohne Begleitung der gesetzlichen Vertreter oder mit nur einem gesetzlichen Vertreter verreisen, wird – zusätzlich zum eigenen Reisepass – empfohlen, auch eine Einverständniserklärung zur Reise mitzugeben. Dieser Vollmacht sollte eine Kopie der Geburtsurkunde des bzw. der Minderjährigen sowie eine Kopie der Reisepässe aller gesetzlichen Vertreter angeschlossen sein. Bei unterschiedlichen Nachnamen empfiehlt sich auch die Mitnahme der Heiratsurkunde der Eltern. Muster für eine Einverständniserklärung finden Sie auf der Seite des ÖAMTC und des ARBÖ. 
  • Diebstahl/Verlust des Reisedokuments: Von der Verwendung gestohlener oder verlorener und wieder gefundener Reisedokumente wird abgeraten, auch wenn die Anzeige bei der zuständigen Behörde bereits widerrufen wurde, da Probleme an der Grenze bis zur Einreiseverweigerung nicht ausgeschlossen werden können.
  • Visumpflicht: Nein
  • Reisedokumente: Personalausweis oder Reisepass
  • Passgültigkeit: Auch wenn der Reisepass bis zu 5 Jahren abgelaufen sein kann, wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen. Der Personalausweis muss auf jeden Fall für die Reisedauer gültig sein.
  • Cremefarbiger Notpass: Wird akzeptiert
  • Sonstiges: Die Anmeldung in Hotels oder der Antritt einer Kreuzfahrt sind mit einem abgelaufenen Reisepass nicht möglich. Bei Flugreisen kann Passagieren mit abgelaufenem Reisepass die Beförderung aufgrund privatrechtlich geregelter Beförderungsbestimmungen verweigert werden.
    Bei Passverlust ist mit der polizeilichen Verlustanzeigebestätigung die Rückreise innerhalb einer Woche auf dem kürzesten Weg nach Österreich möglich. Bei der Benützung eines Flugzeugs ist mit der Fluggesellschaft Kontakt aufzunehmen.
     

Einfuhr & Ausfuhr

Unbeschränkte Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung. Eine Bargeldmenge, die den Betrag von 10.000 EUR übersteigt muss bei der Ein-und Ausreise nach und von Italien deklariert werden.

Das Mitführen von Schuss, Hieb- und Stichwaffen, Messern (auch kleine bzw. Taschenmesser), Taser und Pfefferspray ist in Italien grundsätzlich verboten und nur mit behördlicher Erlaubnis (z.B. Europäischer Feuerwaffenpass) oder unter strengen Auflagen möglich.

Messer gelten nach italienischem Gesetz als Waffen. Beim Kauf gewisser Messertypen werden spezielle Waffenlizenzen benötigt, diese Messer dürfen nur zu Hause aufbewahrt werden.
Das Mitführen von Messern jeder Art ist in Italien grundsätzlich verboten, ausgenommen bei berechtigten Gründen. Daher sollte auf die Mitnahme von Messer (auch für Camping- und Outdoor-Aktivitäten übliche Taschenmesser) bei Stadtbesichtigungen, in denen man öffentlichen Raum betritt und gelegentlich Sicherheitskontrollen passiert, unbedingt verzichtet werden. Auf die sichere Verwahrung mitgeführter Messer während des Transportes ist zu achten.
Verstöße werden üblicherweise strafrechtlich geahndet.

Für Reisen mit bestimmten Heimtieren beachten Sie bitte die entsprechenden Informationen des Sozialministeriums sowie des italienischen Gesundheitsministeriums (in Englisch).

Die Mitnahme von Waren zum persönlichen Bedarf ist durch die Bestimmungen der Europäischen Union geregelt, nähere Auskünfte zum freien Warenverkehr in der EU erhalten Sie beim Bundesministerium für Finanzen.

Gesundheit

Es besteht ein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Die e-card der österreichischen Sozialversicherungsträger gilt auch für den EU/ EWR-Raum und die Schweiz. Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport sollte dennoch in Betracht gezogen werden. Dies gilt auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.

Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird empfohlen. Wer auf bestimmte Medikamente angewiesen ist, sollte einen ausreichenden Vorrat und einen Nachweis über die ärztliche Verschreibung mitnehmen, auf der Homepage des Sozialministeriums finden Sie nähere Informationen zur Mitnahme von Medikamenten ins Ausland.

Es wird empfohlen, rechtzeitig vor Reisebeginn den Hausarzt oder eine andere geeignete Einrichtung zu kontaktieren, um sich über eventuell erforderliche Reiseimpfungen zu erkundigen.

Infrastruktur

Öffentliche Verkehrsverbindungen: Inlandsflugnetz, Eisenbahnen, Busverbindungen, In Großstädten: U-Bahnen

In einigen Städten wurden Fahrverbote respektive Fahrteinschränkungen eingeführt, um die Luftverschmutzung zu reduzieren. Auf häufige Kontrollen - vor allem von beruflichen KFZ-Lenkern (LKW- und Autobuschauffeure) - und hohen Strafen wird hingewiesen.

Die Mitnahme der Versicherungskarte wird empfohlen. Beim Lenken eines fremden Fahrzeuges ist eine Vollmacht des Fahrzeughalters mitzuführen. PKWs und LKWs müssen auf Autobahnen und Straßen außerhalb des Ortsgebiets auch tagsüber das Abblendlicht benützen. Es gilt die 0,5-Promille-Grenze.

Bei Verkehrskontrollen kann auch die Prüfplakette (§57a-Pickerl) überprüft werden. Es wird davon abgeraten, mit einem Fahrzeug, dessen §57a-Prüfplakette bereits abgelaufen ist, nach Italien einzureisen, da im Gegensatz zu Österreich in Italien keine Toleranzfrist gewährt wird.

Für Verstöße gegen die Straßenverkehrsvorschriften gibt es ein Punktesystem, wobei Ausländer italienischen Staatsangehörigen gleichgestellt sind und daher auch Fahrverbote wirksam werden können.

Bei Verlust des Führerscheins ist eine polizeiliche Verlustanzeige notwendig. 

Die Benutzung von Autobahnen und Schnellstraßen ist für Motorräder mit einem Hubraum von weniger als 150 ccm verboten. Auch wenn sich manchmal Polizeidienststellen weigern, Anzeigen über Parkschäden aufzunehmen, wird empfohlen auf eine Anzeige zu bestehen.

Die sardischen Behörden appellieren besonders an Motorradfahrer, sich auf den kurvigen und teils gefährlichen Straßen unbedingt an die Geschwindigkeitsbeschränkungen zu halten.

Mehr Informationen zur Straßenverkehrsordnung finden Sie in der Länderdatenbank des ÖAMTC und des ARBÖ sowie beim italienischen Automobilclub ACI (Automobile Club D'Italia – nur in italienischer Sprache).

Umwelt

Mittelmeerklima mit niedrigsten Temperaturen um den Gefrierpunkt, gelegentlich kalte Nordwinde. Sehr heiße Sommer mit häufig hoher Luftfeuchtigkeit. Generell kühlere Temperaturen in höhergelegenen Gebieten.

In heißen Sommermonaten kommt es vor allem in Süditalien sowie auf den Inseln regelmäßig zu Waldbränden. Vor allem in Nord-Italien sind wetterbedingte Extremsituationen, z.B. Überschwemmungen, jederzeit möglich.

Informationen über Vulkanaktivitäten in englischer und italienischer Sprache finden Sie auf der Seite des Istituto Nazionale di Geofisica e Vulcanologia, sowie beim nationalen Zivilschutz.

Besondere Bestimmungen

Das Schutzalter für sexuelle Handlungen kann gegenüber den in Österreich geltenden Bestimmungen um einige Jahre höher sein oder sogar über dem Erwachsenenalter von 18 Jahren liegen. Es können jedoch auch (beispielsweise in einzelnen Provinzen oder Regionen) unterschiedliche Bestimmungen zur Anwendung kommen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei der Vertretungsbehörde dieses Landes.

Beihilfe zu illegaler Einreise ist mit Haftstrafen sowie Bußgeld belegt. Bei Mitnahme von Anhaltern wird daher zu besonderer Vorsicht geraten.

Vergehen gegen das Drogengesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen mit mehrjährigen Haftstrafen geahndet.

Die Mitnahme von Sand an den Stränden ist in ganz Italien untersagt.
Vor allem in Sardinien, wo die Mitnahme von Sand, Muscheln und Kieselsteinen gesetzlich verboten ist, werden bei Nichteinhaltung dieser Bestimmung oft hohe Sanktionen verhängt.

Wichtige Informationen zum Mitführen von Waffen und Messern in Italien finden Sie im Kapitel „Einfuhr & Ausfuhr“.

Disclaimer

  • Beachten Sie die allgemeinen Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge des Bundes.
  • Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen und verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
  • Informieren Sie sich rechtzeitig bei der Vertretungsbehörde Ihres Reiselandes über besondere rechtliche Bestimmungen.
  • Befolgen Sie strikt die Anweisungen des Sicherheitspersonals.
  • Es wird empfohlen, eine Kopie des Passes/Personalausweises (Ausdruck oder Mobiltelefon) mit sich zuführen oder eine digitale Kopie in der App „Digitales Amt / ID Austria“ zu hinterlegen, da die lokale Polizei bei Verlust- oder Diebstahlsanzeigen oft die Pass-/Personalausweisnummer verlangt.

Bitte beachten Sie, dass das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Reiseinformationen übernimmt. Für allenfalls eintretende Schäden kann keine Haftung übernommen werden.



Stand: 21.11.2024 (Unverändert gültig seit: 23.09.2024) Quelle: www.bmeia.gv.at

Botschaft

Via Pergolesi 3
I-00198 Rom

Tel: +39 06 844 014-1

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