Die Italienische Republik liegt in Südeuropa zum größten Teil auf der vom Mittelmeer umgebenen Apenninhalbinsel. Die Hauptstadt Italiens ist Rom. Italien grenzt an Slowenien, Österreich, die Schweiz und Frankreich. Die Kleinstaaten Vatikanstadt Rom und San Marino werden vollständig vom italienischen Staatsgebiet umgeben. Italien ist eines der Gründungsmitglieder der Europäischen Union (EU) und unter anderem noch Mitglied bei den Vereinigten Nationen (United Nations Organization, UNO), der NATO / Nordatlantikpakt (North Atlantic Treaty Organization), OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) und der WTO (Welthandelsorganisation).
Weithin bekannt ist Italien unter anderem für seine Mode- und Designerartikel, die italienische Küche, die Architektonische Vielfalt, Kunst und Kultur und nicht zu vergessen Autos. Imposante Bauwerke, herrliche Naturlandschaften, Sandstrände, liebenswerte Städte, raue Klippen, Kulturzentren, an Steilhängen gebaute bunte Häuser zeugen von der Vielfalt Italiens.
Bereits in der römischen Antike und in der Zeit der Renaissance war Italien Vorbild für Bauwerke und Vorreiter der europäischen Kunst, Kultur und Forschung. Viele der bekanntesten Persönlichkeiten der bildenden Künste wie Leonardo da Vinci, Botticelli, Raffael, Fra Angelico und Michelangelo waren aus Italien.
Rom, vor allem bekannt als „Die ewige Stadt“, ist eine der romantischten und prächtigsten Städte der Welt mit zahlreichen historischen Gebäuden, Museen und Ausstellungen. Sie ist eine der großen Kulturstädte Europas mit imposanten Sehenswürdigkeiten und Denkmälern, teilweise noch aus der Zeit des Römischen Reichs. Das italienische „Dolce Vita“ ist hier überall zu spüren. Einkaufsstraßen, exklusive Designergeschäfte, Märkte, cremiger Capuccino und exquisite Weine in den Restaurants und Lokalen laden zum Bummeln und genießen ein.
Die Sicherheitslage kann sich jederzeit verändern und entwickeln. Daher empfehlen wir Ihnen:
• Waldbrände: Aufgrund hoher Temperaturen und langandauernder Dürre kommt es derzeit vermehrt zu Wald- und Flächenbränden. Besonders die Regionen Apulien Sardinien und Sizilien sind betroffen.
• Dürre-Notstand: Betroffen sind insbesondere die Regionen Sizilien und Sardinien. Es kann zu Rationierungen der Wasserversorgung kommen.
• Vulkanausbrüche und Erdbeben: Italien liegt in einer seismisch aktiven Zone, es kann jederzeit zu Erdbeben kommen. Die Phlegräischen Felder am Stadtrand von Neapel sowie die sizilianischen Vulkane Ätna und Stromboli sind derzeit höchst aktiv und werden als zunehmend gefährlich eingestuft. Es kann zu Unterbrechungen im Flugverkehr am Flughafen Catania kommen.
Informieren Sie sich vor Reiseantritt entsprechend.
In akuten Gefahrensituationen ist den Anweisungen der örtlichen Behörden Folge zu leisten.
Guter Sicherheitsstandard (Sicherheitsstufe 1)
Aufgrund der Gefahr terroristischer Anschläge wird empfohlen, im öffentlichen Raum achtsam zu sein. In den Großstädten gibt es erhöhte Kriminalität, insbesondere Taschendiebstähle, Fahrzeugeinbrüche bzw. Fahrzeugdiebstähle sowie Fälle von Trickbetrug. Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen und Mietwagen sind bevorzugte Ziele. Lassen Sie keine Gegenstände oder Wertsachen im Fahrzeug. Meiden Sie vor allem nachts Autobahnparkplätze und bevorzugen Sie bewachte Parkgaragen.
Zu erhöhter Wachsamkeit in allen öffentlichen Verkehrsmitteln, in Bahnhöfen und U-Bahnstationen, an Orten mit großen Menschenansammlungen, in Nachtzügen, in Lokalen sowie in Strandnähe wird geraten.
Bewahren Sie Reisepässe, Führerschein und weitere wichtige Dokumente sicher auf und speichern Sie gegebenenfalls eine elektronische Kopie ab. Führen Sie nur geringe Mengen an Bargeld mit sich, vermeiden Sie das Tragen von wertvollem Schmuck und Uhren, tragen Sie Taschen vorne am Körper und hängen Sie diese in Lokalen niemals über die Stuhllehne.
Beachten Sie die Tipps und Informationen der Polizei – hier der Staatspolizei auf Englisch.
Wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind, verständigen Sie umgehend die örtliche Polizei bzw. Carabinieri und erstatten Sie Anzeige.
In Gefahrensituationen kontaktieren Sie den Euronotruf unter der Rufnummer 112.
Allgemeine Informationen zu Risiken im Zusammenhang mit Naturkatastrophen in englischer Sprache finden sich auf der Homepage des italienischen Zivilschutzes.
Unbeschränkte Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung. Eine Bargeldmenge, die den Betrag von 10.000 EUR übersteigt muss bei der Ein-und Ausreise nach und von Italien deklariert werden.
Das Mitführen von Schuss, Hieb- und Stichwaffen, Messern (auch kleine bzw. Taschenmesser), Taser und Pfefferspray ist in Italien grundsätzlich verboten und nur mit behördlicher Erlaubnis (z.B. Europäischer Feuerwaffenpass) oder unter strengen Auflagen möglich.
Messer gelten nach italienischem Gesetz als Waffen. Beim Kauf gewisser Messertypen werden spezielle Waffenlizenzen benötigt, diese Messer dürfen nur zu Hause aufbewahrt werden.
Das Mitführen von Messern jeder Art ist in Italien grundsätzlich verboten, ausgenommen bei berechtigten Gründen. Daher sollte auf die Mitnahme von Messer (auch für Camping- und Outdoor-Aktivitäten übliche Taschenmesser) bei Stadtbesichtigungen, in denen man öffentlichen Raum betritt und gelegentlich Sicherheitskontrollen passiert, unbedingt verzichtet werden. Auf die sichere Verwahrung mitgeführter Messer während des Transportes ist zu achten.
Verstöße werden üblicherweise strafrechtlich geahndet.
Für Reisen mit bestimmten Heimtieren beachten Sie bitte die entsprechenden Informationen des Sozialministeriums sowie des italienischen Gesundheitsministeriums (in Englisch).
Die Mitnahme von Waren zum persönlichen Bedarf ist durch die Bestimmungen der Europäischen Union geregelt, nähere Auskünfte zum freien Warenverkehr in der EU erhalten Sie beim Bundesministerium für Finanzen.
Es besteht ein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Die e-card der österreichischen Sozialversicherungsträger gilt auch für den EU/ EWR-Raum und die Schweiz. Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport sollte dennoch in Betracht gezogen werden. Dies gilt auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.
Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird empfohlen. Wer auf bestimmte Medikamente angewiesen ist, sollte einen ausreichenden Vorrat und einen Nachweis über die ärztliche Verschreibung mitnehmen, auf der Homepage des Sozialministeriums finden Sie nähere Informationen zur Mitnahme von Medikamenten ins Ausland.
Es wird empfohlen, rechtzeitig vor Reisebeginn den Hausarzt oder eine andere geeignete Einrichtung zu kontaktieren, um sich über eventuell erforderliche Reiseimpfungen zu erkundigen.
Öffentliche Verkehrsverbindungen: Inlandsflugnetz, Eisenbahnen, Busverbindungen, In Großstädten: U-Bahnen
In einigen Städten wurden Fahrverbote respektive Fahrteinschränkungen eingeführt, um die Luftverschmutzung zu reduzieren. Auf häufige Kontrollen - vor allem von beruflichen KFZ-Lenkern (LKW- und Autobuschauffeure) - und hohen Strafen wird hingewiesen.
Die Mitnahme der Versicherungskarte wird empfohlen. Beim Lenken eines fremden Fahrzeuges ist eine Vollmacht des Fahrzeughalters mitzuführen. PKWs und LKWs müssen auf Autobahnen und Straßen außerhalb des Ortsgebiets auch tagsüber das Abblendlicht benützen. Es gilt die 0,5-Promille-Grenze.
Bei Verkehrskontrollen kann auch die Prüfplakette (§57a-Pickerl) überprüft werden. Es wird davon abgeraten, mit einem Fahrzeug, dessen §57a-Prüfplakette bereits abgelaufen ist, nach Italien einzureisen, da im Gegensatz zu Österreich in Italien keine Toleranzfrist gewährt wird.
Für Verstöße gegen die Straßenverkehrsvorschriften gibt es ein Punktesystem, wobei Ausländer italienischen Staatsangehörigen gleichgestellt sind und daher auch Fahrverbote wirksam werden können.
Bei Verlust des Führerscheins ist eine polizeiliche Verlustanzeige notwendig.
Die Benutzung von Autobahnen und Schnellstraßen ist für Motorräder mit einem Hubraum von weniger als 150 ccm verboten. Auch wenn sich manchmal Polizeidienststellen weigern, Anzeigen über Parkschäden aufzunehmen, wird empfohlen auf eine Anzeige zu bestehen.
Die sardischen Behörden appellieren besonders an Motorradfahrer, sich auf den kurvigen und teils gefährlichen Straßen unbedingt an die Geschwindigkeitsbeschränkungen zu halten.
Mehr Informationen zur Straßenverkehrsordnung finden Sie in der Länderdatenbank des ÖAMTC und des ARBÖ sowie beim italienischen Automobilclub ACI (Automobile Club D'Italia – nur in italienischer Sprache).
Mittelmeerklima mit niedrigsten Temperaturen um den Gefrierpunkt, gelegentlich kalte Nordwinde. Sehr heiße Sommer mit häufig hoher Luftfeuchtigkeit. Generell kühlere Temperaturen in höhergelegenen Gebieten.
In heißen Sommermonaten kommt es vor allem in Süditalien sowie auf den Inseln regelmäßig zu Waldbränden. Vor allem in Nord-Italien sind wetterbedingte Extremsituationen, z.B. Überschwemmungen, jederzeit möglich.
Informationen über Vulkanaktivitäten in englischer und italienischer Sprache finden Sie auf der Seite des Istituto Nazionale di Geofisica e Vulcanologia, sowie beim nationalen Zivilschutz.
Das Schutzalter für sexuelle Handlungen kann gegenüber den in Österreich geltenden Bestimmungen um einige Jahre höher sein oder sogar über dem Erwachsenenalter von 18 Jahren liegen. Es können jedoch auch (beispielsweise in einzelnen Provinzen oder Regionen) unterschiedliche Bestimmungen zur Anwendung kommen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei der Vertretungsbehörde dieses Landes.
Beihilfe zu illegaler Einreise ist mit Haftstrafen sowie Bußgeld belegt. Bei Mitnahme von Anhaltern wird daher zu besonderer Vorsicht geraten.
Vergehen gegen das Drogengesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen mit mehrjährigen Haftstrafen geahndet.
Die Mitnahme von Sand an den Stränden ist in ganz Italien untersagt.
Vor allem in Sardinien, wo die Mitnahme von Sand, Muscheln und Kieselsteinen gesetzlich verboten ist, werden bei Nichteinhaltung dieser Bestimmung oft hohe Sanktionen verhängt.
Wichtige Informationen zum Mitführen von Waffen und Messern in Italien finden Sie im Kapitel „Einfuhr & Ausfuhr“.
Bitte beachten Sie, dass das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Reiseinformationen übernimmt. Für allenfalls eintretende Schäden kann keine Haftung übernommen werden.
Via Pergolesi 3
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