Die Sicherheitslage kann sich jederzeit verändern und entwickeln. Daher empfehlen wir Ihnen:
Guter Sicherheitsstandard (Sicherheitsstufe 1)
Meiden Sie Kundgebungen, Demonstrationen und Menschenansammlungen und leisten Sie den Anweisungen der Polizei Folge. Vereinzelte gewaltsame Auseinandersetzungen und Verkehrsbehinderungen können nicht ausgeschlossen werden.
Vor allem in Athen, Thessaloniki und Piräus kommt es häufig zu Taschendiebstählen, insbesondere in der Athener Metro-Linie vom/zum Flughafen, den Metro-Stationen im inneren Stadtbereich Athens und in den touristischen Zentren Athens (u.a. Monastiraki, Plaka, Akropolis). Um den Akropolis Hügel gibt es immer wieder PKW-Einbrüche. Tragen Sie Wertsachen und Ausweise im notwendigen Ausmaß dicht am Körper und lassen Sie keine Gegenstände sichtbar im Fahrzeug. Diebstahls- und Verlust-Anzeigen können bei der Touristenpolizei (Klafthmonos Square, 4 Dragatsaniou Street, Athen, Telefon: 2103222230 oder 2103222232) oder bei jeder Polizeidienststelle gemacht werden.
Die App „Traveler Rights GR“ bietet Informationen zu verschiedenen Themen, wie z.B. Verlust von Reisedokumenten, aber auch zu Fragen der Unterbringung, Mietwagenfirmen etc.
Allgemeine Notrufnummern vor Ort
Die griechischen Behörden sind im Notfall unter der Nummer 112 zu erreichen.
Rettung: 166
Polizei: 100
Feuerwehr: 199
Küstenwache: 108
Touristenpolizei: 1571
Bei den meisten griechischen Banken wird eine Abhebegebühr bei Bankomatabhebung verlangt.
Privatpersonen, die sich vorübergehend in Griechenland aufhalten, dürfen ihren in Österreich zugelassenen Pkw innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten höchstens sechs Monate – durchgehend oder aufgeteilt – in Griechenland fahren. Nach Ablauf dieses erlaubten Zeitraums muss das Fahrzeug entweder für den Zeitraum von sechs Monaten außer Landes gebracht werden, beim zuständigen Zollamt für mindestens 6 Monate unter Zollverschluss genommen werden oder rechtmäßig auf griechische Kennzeichen zugelassen werden. Bei Nichtbeachtung drohen Stilllegung und Bußgelder.
Erwerb, Besitz, Verteilung sowie Ein- und Ausfuhr von Rauschgiften, auch kleiner Mengen für den persönlichen Bedarf, werden hart bestraft.
Für unerlaubten Besitz archäologischer Gegenstände und den Versuch ihrer Ausfuhr drohen hohe Strafen. Der Erwerb und die Ausfuhr von Antiquitäten sind nur mit einer Genehmigung des Kulturministeriums zulässig. Reisende sollten auf keinen Fall Steine von archäologischen Stätten mitnehmen.
Für Reisen mit bestimmten Heimtieren in Länder der Europäischen Union ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Weitergehende Informationen finden Sie auf Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen innerhalb der EU, des EWR, Nordirland und der Schweiz (sozialministerium.at).
Die Mitnahme von Waren zum persönlichen Bedarf ist durch die Bestimmungen der Europäischen Union geregelt, nähere Auskünfte zum freien Warenverkehr in der EU erhalten Sie beim Bundesministerium für Finanzen.
Es besteht ein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Die e-card der österreichischen Sozialversicherungsträger gilt auch für den EU/ EWR-Raum und die Schweiz. Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport sollte dennoch in Betracht gezogen werden. Dies gilt auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.
Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird empfohlen. Wer auf bestimmte Medikamente angewiesen ist, sollte einen ausreichenden Vorrat und einen Nachweis über die ärztliche Verschreibung mitnehmen, auf der Homepage des Sozialministeriums finden Sie nähere Informationen zur Mitnahme von Medikamenten ins Ausland.
Es wird empfohlen, rechtzeitig vor Reisebeginn den Hausarzt oder eine andere geeignete Einrichtung zu kontaktieren, um sich über eventuell erforderliche Reiseimpfungen zu erkundigen.
Der medizinische Standard in öffentlichen Krankenhäusern entspricht nicht überall österreichschem Niveau, Privatkliniken haben eine bessere medizinische Ausstattung. Auf vielen Inseln ist das Niveau der ärztlichen Versorgung besonders niedrig, die wichtigsten Medikamente sind meist erhältlich, allerdings nur gegen Vorkasse.
Bei einem Unfall erhalten Verletzte in einem öffentlichen Krankenhaus grundsätzlich kostenfreie Unterbringung, Medikamentenversorgung und Behandlung in der niedrigsten Pflegeklasse.
Achten Sie auf Insektenschutz zur Vermeidung von West-Nil-Fieber und anderen Tropenkrankheiten! Ausführliche Informationen zu gängigen Infektionskrankheiten auf Reisen erhalten Sie beim Öffentlichen Gesundheitsportal Österreichs bzw. bei den tropenmedizinischen Instituten.
Öffentliche Verkehrsverbindungen: Inlandsflugnetz, Fähren, in Athen auch U-Bahn, Busverbindungen. Starker Individualverkehr, meist gut ausgebaute Straßen auf dem Festland, weniger gute Straßenverhältnisse auf den Inseln. Beeinträchtigungen im Flugverkehr, bei den öffentlichen Verkehrsmitteln und Behinderungen im Straßenverkehr können in Folge von Streikmaßnahmen auftreten.
Fahrzeuge sollten möglichst an einem sicheren und gut überwachten Ort abgestellt werden. Bei der Benützung von Fähren wird aufgrund häufiger Einbrüche zu besonderer Vorsicht geraten.
Aufgrund des Fahrstils wird zu besonderer Vorsicht geraten, die Straßenverkehrsbestimmungen sollten unbedingt eingehalten werden. Besonders im außerstädtischen Verkehr ist vor allem wegen der häufigen Nichtbeachtung der Verkehrsvorschriften mit besonderer Vorsicht zu fahren.
Aufgrund vermehrter schwerer Verkehrsunfälle mit tödlichem Ausgang ist besondere Vorsicht mit dem Fahren eines Quad-Fahrzeugs angezeigt.
Zum Lenken eines Kraftfahrzeuges wird die Mitnahme der internationalen Versicherungskarte empfohlen, zum Fahren eines privaten Fahrzeugs benötigt man einen österreichischen Führerschein und Zulassungsschein sowie eine Vollmacht, falls nicht mit eigenem Fahrzeug gefahren wird (beim ÖAMTC erhältlich).
Bei Diebstahl oder Verlust des Führerscheines oder der KFZ-Zulassung sollte umgehend eine Anzeige bei der Polizei gemacht und darüber hinaus mit der Ausstellungsbehörde in Österreich Kontakt aufgenommen werden.
Verkehrsunfälle sind unverzüglich der nächsten zuständigen Polizeibehörde zu melden. Bei Unfällen mit größerem Sachschaden und bei allen Unfällen mit Personenschaden wird die Einschaltung eines Anwalts dringend angeraten.
ELPA (Pannenhilfe): 10400, 210/6898710 od. 210/6898711 (Zentrale)
Straßendienst: 104
Mehr Informationen zur Straßenverkehrsordnung finden Sie in der Länderdatenbank des ÖAMTC, des ARBÖ und bei der Hellenic Police.
Mediterranes Klima mit hohen Sommertemperaturen bei niedriger Luftfeuchtigkeit und regenreichen Wintern (vor allem an der Westküste).
Im ganzen Land können sich in den Sommermonaten Naturkatastrophen wie Waldbrände und Überschwemmungen ereignen, die zu Straßensperren, Verkehrsbeschränkungen, Stromausfällen und anderen Einschränkungen führen.
Aktuelle Informationen über die Gefährdungslage in den griechischen Regionen sind der Homepage des Griechischen Ministeriums für Klimakrise und Zivilschutz zu entnehmen.
Vor und während der Reise wird empfohlen, sich auch über Hotels, Medien und Reiseveranstalter über die aktuelle Lage informiert zu halten.
Im Fall von Waldbränden und Überschwemmungen sind die betroffenen Gebiete großräumig zu meiden, den Anweisungen der griechischen Behörde ist Folge zu leisten. Wenn Sie sich in unmittelbarer Gefahr befinden, wählen Sie die Notrufnummer 112!
Das Griechische Ministerium für Klimakrisen und Zivilschutz hat für Krisen- und Katastrophenfälle ein Cell Broadcasting System eingerichtet, mit dem alle (auch ausländische) Mobiltelefone im Katastrophenfall eine Nachricht erhalten, wenn sie sich in einem betroffenen Gebiet aufhalten. Achten Sie darauf, nach Möglichkeit jederzeit mobil erreichbar zu sein. Aktivieren Sie auf Ihrem Mobiltelefon die Option, Notfallbenachrichtigungen (Cell Broadcast Alerts) erhalten.
Griechenland liegt in einer seismisch aktiven Zone, es kann zu Erdbeben kommen. Weitere Informationen erhalten Sie u.a. auf der Webseite des Österreichischen Zivilschutzverbands sowie der griechischen Erdbebenvorsorgebehörde OASP.
Der Besitz von Waffen und Verteidigungssprays ist verboten und wird strafrechtlich verfolgt.
Schleusungsdelikte von illegalen Migranten können in Griechenland mit hohen Haft- und Geldstrafen geahndet werden.
Das Fotografieren militärischer Anlagen ist wegen Spionagegefahr verboten. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt.
Bei Diebstahl, vorsätzlicher oder fahrlässiger Beschädigung, illegaler Ausgrabung und Entfernung vom Fundort (ohne Genehmigung bzw. Anzeige gegenüber den Behörden) von archäologischen und fossilen Fundstücken können auch gegen Ausländer mehrjährige Haftstrafen verhängt werden.
In Griechenland beträgt das Schutzalter für hetero- und homosexuelle Handlungen 15 Jahre.
Bitte beachten Sie, dass das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Reiseinformationen übernimmt. Für allenfalls eintretende Schäden kann keine Haftung übernommen werden.
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Vass. Sofias
GR-10674 Athen
Tel: +30 210 725 7270
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