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Reisen nach Türkei

ab Glottertal, Denzlingen und Freiburg im Breisgau

Inhalt

Unsere Reisen 2026

Unsere Reisen März 2026

08.03. - 15.03.2026 (8 Tage) Insel Zypern Griechenland Türkei ab 1.675 € Reisedetails

Reiseinformationen

Sicherheitsstufe

  • Partielle Reisewarnung Sicherheitsstufe 5 (von 6) gilt für Reisen in Gebiete die sich weniger als 10 km von der syrischen und/oder der irakischen Grenze entfernt befinden
  • Hohes Sicherheitsrisiko Sicherheitsstufe 3 (von 6) Gefahr von Terroranschlägen in den Ballungszentren
  • Sicherheitsrisiko Sicherheitsstufe 2 (von 6) gilt im Rest des Landes.

Sicherheit & Kriminalität

Die Sicherheitslage kann sich jederzeit verändern und entwickeln. Daher empfehlen wir Ihnen:

  • Nützen Sie unsere Auslandsservice-App sowie die kostenlose Reiseregistrierung!
  • Informieren Sie sich über die Sicherheitslage vor Ort und überprüfen Sie diese regelmäßig!

 

Partielle Reisewarnung (Sicherheitsstufe 5)!

Vor Reisen in Gebiete, die sich weniger als 10 km von der syrischen oder der irakischen Grenze entfernt befinden, wird aufgrund bewaffneter Auseinandersetzungen in diesen Nachbarstaaten und möglicher Auswirkungen auf türkischem Gebiet ausdrücklich gewarnt.

Hinweis: Reisewarnungen werden im Regelfall nur in besonderen Krisensituationen ausgesprochen, wenn eine generelle Gefährdung für Leib und Leben besteht. Reisende, die sich in ein Gebiet mit Reisewarnung begeben, müssen sich der möglichen Konsequenzen bewusst sein:

  • Konsularische Hilfeleistung für in Not geratene Österreicherinnen und Österreicher ist nur äußerst eingeschränkt möglich.
  • Bei Reisen in Gebiete mit Reisewarnung können Versicherungen trotz eines aufrechten Versicherungsvertrages Ausschlussgründe geltend machen und sind damit leistungsfrei.
  • Das Konsulargebührengesetz ermächtigt die Republik Österreich, die Kosten für allenfalls erforderliche Schutzmaßnahmen bzw. Hilfeleistung in bestimmten Situationen im Regressweg von Reisenden zurückzufordern!
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Hohes Sicherheitsrisiko (Sicherheitsstufe 3)

Trotz erhöhter Sicherheitsmaßnahmen besteht vor allem in den größeren Städten, weiterhin das Risiko von Terroranschlägen. 

 

Sicherheitsrisiko (Sicherheitsstufe 2) im Rest des Landes!

Die Urlaubsdestinationen an der Mittelmeer- bzw. der ägäischen Küste mit Zielflughafen Antalya, Dalaman, Izmir, Bodrum sind von der Grenze zu Syrien und zum Irak mehrere hundert km entfernt und daher von den Auswirkungen kriegerischer Auseinandersetzungen an der syrischen und irakischen Grenze nicht betroffen. Eine latente terroristische Bedrohung ist aber auch dort gegeben.

In Istanbul wird empfohlen, das Auto immer an einem bewachten Parkplatz oder in einer Garage abzustellen.

Tragen Sie wenig Bargeld und keine wertvollen Schmuckgegenstände mit sich! Bei unumgänglichen Fahrten nach Einbruch der Dunkelheit seien Sie besonders wachsam. Vorsicht ist für allein reisende Frauen geboten.

Meiden Sie Menschenansammlungen und Demonstrationen, leisten Sie den Anweisungen der Sicherheitsbehörden Folge. Vorsicht auf stark frequentierten Plätzen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, Einkaufszentren, bei Großveranstaltungen, religiösen Stätten, Sehenswürdigkeiten und bei Großveranstaltungen! Öffentliche Gebäude und Gebäude staatlicher Einrichtungen sowie militärische Einrichtungen sind zu meiden.

Personenkontrollen sind häufig. Es besteht Ausweispflicht; gültige Ausweispapiere sind daher stets mitzuführen.

In vereinzelten Fällen kommt es bei der Einreise in die Türkei zu vorübergehenden Festnahmen und Anhaltungen oder zu Zurückweisungen auch von nicht türkischen Staatsangehörigen, ohne dass konkrete Vorwürfe bzw. genaue Gründe seitens der türkischen Behörden bekanntgegeben werden.

Festnahmen, Strafverfolgungen oder Ausreisesperren sind auch im Zusammenhang mit regierungskritischen Äußerungen in den sozialen Medien (auch Teilen, Kommentieren oder Likes von fremden Beiträgen) bzw. im Internet zu beobachten, insbesondere aufgrund des Vorwurfs der Beleidigung oder Verunglimpfung des Staates, dessen Institutionen oder hochrangiger Persönlichkeiten. Der Strafverfolgung unterliegen auch Propaganda für bzw. Unterstützung einer in der Türkei verbotenen Organisation, selbst wenn diese Unterstützung in einem anderen Land erfolgt.

Mit Gefängnisstrafen wird auch die öffentliche Verbreitung von Falschinformationen über innere oder äußere Sicherheit, öffentliche Ordnung und Allgemeingesundheit geahndet (Desinformationsgesetz).

Österreichischen Staatsbürgern, die auch die türkische Staatsangehörigkeit besitzen, kann konsularischer Schutz nicht garantiert werden.

In Fällen von Verhaftung von Personen mit ausschließlich österreichischer Staatsbürgerschaft wurden den österreichischen Vertretungsbehörden Haftbesuche erst mit mehrmonatiger Verzögerung gewährt.

Allgemeine Notrufnummer vor Ort
Die türkischen Behörden sind im Notfall unter der allgemeinen Notrufnummer 112 zu erreichen.

Einreise & Ausreise

  • Minderjährige: Für Minderjährige (bis 18 Jahre), die ohne Begleitung der gesetzlichen Vertreter oder mit nur einem gesetzlichen Vertreter verreisen, wird – zusätzlich zum eigenen Reisepass –  auch eine Einverständniserklärung für die Reise benötigt. Dieser Vollmacht sollte eine Kopie der Geburtsurkunde des bzw. der Minderjährigen sowie eine Kopie der Reisepässe der gesetzlichen Vertreter angeschlossen sein. Bei unterschiedlichen Nachnamen empfiehlt sich auch die Mitnahme der Heiratsurkunde der Eltern. Muster für eine Einverständniserklärung finden Sie auf der Seite des ÖAMTC und des ARBÖ.  
  • Diebstahl/Verlust des Reisedokuments: Von der Verwendung gestohlener oder verlorener und wieder gefundener Reisedokumente wird abgeraten, auch wenn die Anzeige bei der zuständigen Behörde bereits widerrufen wurde, da Probleme an der Grenze bis zur Einreiseverweigerung nicht ausgeschlossen werden können.
  • Visumpflicht: Nein - für touristische Aufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen.
  • Visum erhältlich: Visa für andere Zwecke (z.B. Lastwagenfahrer, Journalisten, Studenten, Montagearbeiter, etc.) sind vor Reiseantritt an der zuständigen türkischen Vertretungsbehörde mit online-Termin zu beantragen. Genaue und rechtsverbindliche Auskunft dazu können nur die türkischen Vertretungsbehörden in Österreich erteilen.
  • Reisedokumente: Reisepass
  • Passgültigkeit: Mindestens sechs Monate bei Einreise 
  • Cremefarbiger Notpass: Wird akzeptiert, aber das Visum ist vor Reisebeginn persönlich bei der türkischen Vertretungsbehörde zu beantragen
  • Sonstiges: Bei Einreise sollten der Einreisestempel und das Einreisedatum kontrolliert werden, um Strafen oder ein Einreiseverbot zu vermeiden. Die Erteilung eines Visums für die Einreise mit einem Boot ist kompliziert und langwierig. Das Transitlog ist zusammen mit den für die Ein- und Ausreise benötigten Formularen „Y1“ und „Y2“  in türkischen Gewässern mitzuführen.
     

Einfuhr & Ausfuhr

Unbeschränkte Einfuhr von Landes- und Fremdwährung (eine Deklarierung ist jedoch empfehlenswert). Geldwechsel ist in den meisten Hotels, Banken und Wechselstuben möglich. Kreditkarten werden weitgehend akzeptiert. Bei den meisten Bankomaten können Landeswährung und Euro abgehoben werden. Wertgegenstände sollten bei der Einfuhr deklariert werden. Die Ausfuhr von Landeswährung und Fremdwährung ist bis zu einem Betrag von 5.000 USD möglich (für höhere Beträge muss die Einfuhr nachgewiesen werden).

KFZ (PKW/ Motorrad) werden im Pass des Fahrers eingetragen. Die Ausreise ist nur mit diesem KFZ möglich. Im Schadensfall muss entweder die Reparatur abgewartet oder ein Abschleppservice über die Grenze organisiert werden.

Die Ausfuhr von ethnografischen, historischen und archäologischen Gegenständen (Antiquitäten, Fossilien, alte Münzen, auch gefundene oder gekaufte und als Teile antiker Bauwerke oder ähnlichem identifizierbare Steine etc.) ist strikt untersagt. Verstöße werden mit Gefängnisstrafen geahndet. Ethnografische Gegenstände (z.B. Teppiche, Kelims und ähnliches) sollten nur mit Attest eines staatlichen türkischen Museums ausgeführt werden.

Nähere Auskünfte finden Sie auch im Travel Centre der IATA. Die angeführten Mengen und Beträge sind unverbindliche Richtangaben, rechtsverbindliche Informationen kann nur die Vertretungsbehörde dieses Landes erteilen.

Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.

 

Gesundheit

Es wird darauf hingewiesen, dass die Kosten einer allfälligen Krankenhausbehandlung erheblich sein können. Der Abschluss einer alle Risiken abdeckenden Reiseversicherung wird daher vor Reiseantritt dringend empfohlen.

Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird empfohlen. Wer auf bestimmte Medikamente angewiesen ist, sollte einen ausreichenden Vorrat und einen Nachweis über die ärztliche Verschreibung mitnehmen, auf der Homepage des Sozialministeriums finden Sie nähere Informationen zur Mitnahme von Medikamenten ins Ausland.

Es wird empfohlen, rechtzeitig vor Reisebeginn den Hausarzt oder eine andere geeignete Einrichtung zu kontaktieren, um sich über eventuell erforderliche Reiseimpfungen zu erkundigen.

 

Für bestimmte Kategorien von Medikamenten, wie Antidepressiva und Mittel zur Behandlung von Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörungen (ADHS), sind jedenfalls eine türkisch- oder englischsprachige ärztliche Bestätigung mit Stempel und Unterschrift mitzuführen.

Beim Öffentlichen Gesundheitsportal Österreichs bzw. bei den tropenmedizinischen Instituten erhalten Sie ausführliche Informationen zu gängigen Infektionskrankheiten auf Reisen. Die Türkei gilt als Tollwut-Hochrisikogebiet. Es wird geraten Kontakt insbesondere mit Straßenhunden zu vermeiden und im Fall eines Bisses unverzüglich medizinische Hilfe zu suchen sowie die vom Öffentlichen Gesundheitsportal Österreichs empfohlenen Sofortmaßnahmen zu ergreifen.

Mit einem vom österreichischen Sozialversicherungsträger ausgestellten, zwischenstaatlichen Betreuungsschein ist die Inanspruchnahme medizinischer Leistungen in staatlichen Spitälern der türkischen Sozialversicherung möglich. In privaten Kliniken sind Behandlungskosten sofort zu begleichen.

Infrastruktur

Öffentliche Verkehrsverbindungen: gutes Straßen- und Flugnetz. Das Eisenbahnnetz ist schwach ausgebaut und die Reisegeschwindigkeit (mit Ausnahme einzelner Strecken, z.B. Ankara-Eskişehir) niedrig. Der Straßenverkehr ist gefährlich, besonders in der Nacht. Seit Inbetriebnahme des neuen internationalen Flughafens in Istanbul wird empfohlen, sich bei Transferflügen über mögliche Flughafenwechsel zu erkundigen.

Die österreichische Versicherungskarte wird nur im europäischen Teil der Türkei anerkannt. An der Grenze kann eine KFZ-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

Es gelten 0,5 Promille (für PKW ohne Anhänger, sonst 0,0 Promille). Nach dem Verlust des österreichischen Führerscheines ist die Ausreise per PKW problemlos möglich, wenn eine polizeiliche Verlustanzeige vorgewiesen wird. Im Land ist das Fahren für maximal 6 Monate erlaubt.

Mehr Informationen zur Straßenverkehrsordnung finden Sie in der Länderdatenbank des ÖAMTC und des ARBÖ.

Umwelt

Das Klima je nach Gebiet stark unterschiedlich. Nach Osten wird das Klima immer rauer. Die Schwarzmeerküste ist niederschlagsreich und verhältnismäßig kühl. An der ägäischen Küste und an der Mittelmeerküste herrscht mediterranes Klima mit hohen Temperaturen, vor allem an der Südküste im Hochsommer. In Ankara und im anatolischen Hochland typisch kontinentales Klima mit heißen Sommern und kalten Wintern.

Im Sommer besteht die Gefahr von Waldbränden, vor allem im Süden des Landes. Das Entzünden von Feuer in Wäldern und der unvorsichtige Umgang mit feuergefährlichen Gegenständen können mit einer Geldstrafe und einer Freiheitstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Bei Starkregen kann es zu Überschwemmungen kommen.

Aktuelle Informationen zur Waldbrandgefahr können auch über EFFIS, das europäische Waldbrandinformationssystem, abgerufen werden. Im Fall von Waldbränden und Überschwemmungen sind die betroffenen Gebiete großräumig zu meiden, den Anweisungen der türkischen Behörden ist Folge zu leisten. 

Die Türkei liegt in einer seismisch aktiven Zone, es kann jederzeit zu Erdbeben kommen. Weitere Informationen unter Regionale Hinweise, Nationales US-Geologieinstitut, Österreichischer Zivilschutzverband (mit Erdbebenschutz-Ratgeber).

 

Besondere Bestimmungen

Das Schutzalter für sexuelle Handlungen kann gegenüber den in Österreich geltenden Bestimmungen um einige Jahre höher sein oder sogar über dem Erwachsenenalter von 18 Jahren liegen. Es können jedoch auch (beispielsweise in einzelnen Provinzen oder Regionen) unterschiedliche Bestimmungen zur Anwendung kommen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei der Vertretungsbehörde dieses Landes.

Das Betreten und Fotografieren von Sicherheitszonen und Sperrgebieten (die nicht immer eindeutig gekennzeichnet sind) ist verboten. Die aktuelle Berichterstattung sollte aufmerksam verfolgt werden.

Eine Rücksichtnahme auf islamische Sitten und Gebräuche ist angebracht, vor allem in Hinblick auf die Bekleidung und besonders beim Besuch von Moscheen.

Drogenschmuggel und Drogenkonsum kann mit hohen Gefängnisstrafen geahndet werden. Von der Mitnahme von anvertrauten Paketen wird dringendst abgeraten.

Homosexualität ist nicht strafbar, aber gesellschaftlich nur in sehr geringem Maß akzeptiert.

Disclaimer

  • Beachten Sie die allgemeinen Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge des Bundes.
  • Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen und verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
  • Informieren Sie sich rechtzeitig bei der Vertretungsbehörde Ihres Reiselandes über besondere rechtliche Bestimmungen.
  • Befolgen Sie strikt die Anweisungen des Sicherheitspersonals.
  • Es wird empfohlen, eine Kopie des Passes/Personalausweises (Ausdruck oder Mobiltelefon) mit sich zuführen oder eine digitale Kopie in der App „Digitales Amt / ID Austria“ zu hinterlegen, da die lokale Polizei bei Verlust- oder Diebstahlsanzeigen oft die Pass-/Personalausweisnummer verlangt.

 

Bitte beachten Sie, dass das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Reiseinformationen übernimmt. Für allenfalls eintretende Schäden kann keine Haftung übernommen werden.



Stand: 21.12.2024 (Unverändert gültig seit: 19.12.2024) Quelle: www.bmeia.gv.at

Botschaft

Atatürk Bulvari 189
06680 Ankara

Tel: +90 312 405 51 90

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