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Reisen nach Finnland

ab Glottertal, Denzlingen und Freiburg im Breisgau

Inhalt

  • Hauptstadt: Helsinki
  • Int. Kennzeichen: FI
  • Sprache: Finnisch, Schwedisch
  • Fremdsprachen: Englisch, Deutsch
  • Währung: Euro
  • Elektrischer Strom: 230 Volt/50 Hertz

Aktuelle Reiseangebote

Leider haben wir derzeit kein Angebot für das Reiseland: Finnland Bitte wählen Sie eines der folgenden Reiseländer: Österreich, Deutschland, Italien, Frankreich, Schweiz, Kroatien, Schweden, Polen, Slowenien, Griechenland, Türkei

Reiseinformationen

Sicherheitslage

Die Sicherheitslage kann sich jederzeit verändern und entwickeln. Daher empfehlen wir Ihnen:

  • Nützen Sie unsere Auslandsservice-App sowie die kostenlose Reiseregistrierung!
  • Informieren Sie sich über die Sicherheitslage vor Ort und überprüfen Sie diese regelmäßig!

Sicherheit & Kriminalität

Guter Sicherheitsstandard (Sicherheitsstufe 1)

Treffen Sie die üblichen Sicherheitsmaßnahmen für Auslandsreisen (wenig Bargeld, Dokumente fotokopieren) und halten Sie sich nachts nicht in abgelegenen oder dunklen Gebieten auf.

Allgemeine Notrufnummern vor Ort
Allgemeine Notfallnummer in Finnland: 112 (Rettung, Feuerwehr und Polizei)

Einreise & Ausreise

  • Minderjährige: Für Minderjährige (bis 18 Jahre), die ohne Begleitung der gesetzlichen Vertreter oder mit nur einem gesetzlichen Vertreter verreisen, wird – zusätzlich zum eigenen Reisepass –  auch eine Einverständniserklärung für die Reise benötigt. Dieser Vollmacht sollte eine Kopie der Geburtsurkunde des bzw. der Minderjährigen sowie eine Kopie der Reisepässe der gesetzlichen Vertreter angeschlossen sein. Bei unterschiedlichen Nachnamen empfiehlt sich auch die Mitnahme der Heiratsurkunde der Eltern. Muster für eine Einverständniserklärung finden Sie auf der Seite des ÖAMTC und des ARBÖ. 
  • Diebstahl/Verlust des Reisedokuments: Von der Verwendung gestohlener oder verlorener und wieder gefundener Reisedokumente wird abgeraten, auch wenn die Anzeige bei der zuständigen Behörde bereits widerrufen wurde, da Probleme an der Grenze bis zur Einreiseverweigerung nicht ausgeschlossen werden können.
  • Visumpflicht: Nein
  • Reisedokumente: Reisepass, Personalausweis
  • Passgültigkeit: Für die Dauer des Aufenthaltes
  • Cremefarbiger Notpass: Wird akzeptiert

Einfuhr & Ausfuhr

Pfefferspray gilt als Waffe, die versuchte Einfuhr ohne vorher erteilte Genehmigung wird zumindest mit Geldstrafe belegt.

Personen ab 18 Jahre dürfen alkoholische Getränke von weniger als 22% einführen. Bei alkoholischen Getränken ab 22% ist ein Mindestalter von 20 Jahren erforderlich. Personen unter 18 Jahren dürfen keinen Alkohol und keine Tabakprodukte einführen. 

Die Mitnahme von Waren zum persönlichen Bedarf ist durch die Bestimmungen der Europäischen Union geregelt, nähere Auskünfte zum freien Warenverkehr in der EU erhalten Sie beim Bundesministerium für Finanzen.

Gesundheit

Es besteht ein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Die e-card der österreichischen Sozialversicherungsträger gilt auch für den EU/ EWR-Raum und die Schweiz. Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport sollte dennoch in Betracht gezogen werden. Dies gilt auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.

Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird empfohlen. Wer auf bestimmte Medikamente angewiesen ist, sollte einen ausreichenden Vorrat und einen Nachweis über die ärztliche Verschreibung mitnehmen, auf der Homepage des Sozialministeriums finden Sie nähere Informationen zur Mitnahme von Medikamenten ins Ausland.

Es wird empfohlen, rechtzeitig vor Reisebeginn den Hausarzt oder eine andere geeignete Einrichtung zu kontaktieren, um sich über eventuell erforderliche Reiseimpfungen zu erkundigen.

Die Gesundheitsversorgung entspricht dem europäischen Standard, außerhalb der Städte geringe Ärzte- und Krankenhausdichte und in ländlichen Gebieten längere Wartezeiten auf Rettungsfahrzeuge. Zudem kann es urlaubsbedingt in den Sommermonaten in den Notaufnahmen der Krankenhäuser zu längeren Wartezeiten kommen.

Zu Beginn der Blütezeit zwischen Mitte Mai und Anfang Juni hohe Allergiebelastung. Verbreitete Gefahr durch von Zecken übertragener FSME oder Borreliose.

Infrastruktur

Öffentliche Verkehrsverbindungen: dichtes Inlandsflugnetz, Eisenbahnen, Busverbindungen.

Es gelten 0,5 Promille mit strengen Kontrollen sowie eine Vorschrift zur Verwendung von Abblendlicht bzw. Tagfahrlicht auch untertags.
Winterreifenpflicht (Profiltiefe mindestens 3mm) für alle PKW bis 3500kg Gesamtgewicht vom 1.11. bis 31.3., auch Winterreifen mit Spikes sind in dieser Zeit erlaubt. Verwendung von Sommerreifen von April bis Oktober.

Bei Verlust von Führerschein, Zulassungsschein oder Kennzeichentafeln kontaktieren Sie die österreichische Botschaft.(Information der Europäischen Kommission betreffend Führerscheine in der EU).

Mehr Informationen zur Straßenverkehrsordnung finden Sie in der Länderdatenbank des ÖAMTC und des ARBÖ.

Umwelt

Ein Viertel der Landesfläche liegt nördlich des Polarkreises. Große klimatische Unterschiede zwischen Nord- und Südfinnland mit extrem kurzem Frühling und Herbst und langen Wintern (von Oktober bis April) mit sehr tiefen Temperaturen von Dezember bis Februar.

Besondere Bestimmungen

Das Schutzalter für sexuelle Handlungen kann gegenüber den in Österreich geltenden Bestimmungen um einige Jahre höher sein oder sogar über dem Erwachsenenalter von 18 Jahren liegen. Es können jedoch auch (beispielsweise in einzelnen Provinzen oder Regionen) unterschiedliche Bestimmungen zur Anwendung kommen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei der Vertretungsbehörde dieses Landes.

Der Kauf und Verkauf sexueller Dienste an öffentlichen Plätzen wie auch sexueller Diensten von Opfern von Zuhälterei bzw. Menschenhandel ist verboten.

Disclaimer

  • Beachten Sie die allgemeinen Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge des Bundes.
  • Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen und verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
  • Informieren Sie sich rechtzeitig bei der Vertretungsbehörde Ihres Reiselandes über besondere rechtliche Bestimmungen.
  • Befolgen Sie strikt die Anweisungen des Sicherheitspersonals.
  • Es wird empfohlen, eine Kopie des Passes/Personalausweises (Ausdruck oder Mobiltelefon) mit sich zuführen oder eine digitale Kopie in der App „Digitales Amt / ID Austria“ zu hinterlegen, da die lokale Polizei bei Verlust- oder Diebstahlsanzeigen oft die Pass-/Personalausweisnummer verlangt.

Bitte beachten Sie, dass das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Reiseinformationen übernimmt. Für allenfalls eintretende Schäden kann keine Haftung übernommen werden.



Stand: 27.01.2025 (Unverändert gültig seit: 19.12.2024) Quelle: www.bmeia.gv.at

Botschaft

Unioninkatu 22
00130 Helsinki

Tel: +358 9 68 18 600

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