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Reisen nach Marokko

ab Glottertal, Denzlingen und Freiburg im Breisgau

Inhalt

  • Hauptstadt: Rabat
  • Ländercode: MA
  • Sprache: Arabisch, Berbersprachen
  • Fremdsprachen: Französisch, Spanisch
  • Währung: 1 Dirham (MAD) = 100 Centimes
  • Zeitunterschied zu MEZ: -1 h
  • Elektrischer Strom: 220 Volt/50 Hertz Wechselstrom

 

Aktuelle Reiseangebote

Leider haben wir derzeit kein Angebot für das Reiseland: Marokko Bitte wählen Sie eines der folgenden Reiseländer: Österreich, Deutschland, Italien, Frankreich, Schweiz, Kroatien, Schweden, Polen, Slowenien, Griechenland, Türkei

Reiseinformationen

Sicherheitsstufe

  • Partielle Reisewarnung Sicherheitsstufe 5 (von 6) gilt für die Westsahara und die entlegenen Saharazonen Südmarokkos.
  • Sicherheitsrisiko Sicherheitsstufe 2 (von 6) gilt im Rest des Landes.

Sicherheitslage

Die Sicherheitslage kann sich jederzeit verändern und entwickeln. Daher empfehlen wir Ihnen:

  • Nützen Sie unsere Auslandsservice-App sowie die kostenlose Reiseregistrierung!
  • Informieren Sie sich über die Sicherheitslage vor Ort und überprüfen Sie diese regelmäßig!

Sicherheit & Kriminalität

Partielle Reisewarnung (Sicherheitsstufe 5) für Reisen in das Landesinnere des völkerrechtlich umstrittenen Territoriums der Westsahara, und in entlegene Saharazonen Südmarokkos!

Vor Reisen in das Landesinnere des völkerrechtlich umstrittenen Territoriums der Westsahara und in entlegene Saharazonen Südmarokkos, insbesondere an der Grenze zu Algerien, wird gewarnt. Eine konsularische Betreuung durch die österreichische Botschaft in Rabat ist in der Westsahara nicht möglich!

Vom Verlassen der Hauptverbindungsstrecke Laayoune – Dakhla – mauretanische Grenze wird gewarnt. Die Grenzregion zu Mauretanien ist zum Großteil vermint. Der einzig offene Grenzübergang nach Mauretanien Guerguarat/ Nouadhibou (Grenzposten PK 55) führt über eine Sandpiste durch vermintes Gebiet. Die Durchfahrt des Bereichs zwischen den beiden Grenzposten wird immer wieder durch wegelagernde Personen erschwert (Anhaltungen, Geldforderungen). Weder die marokkanischen noch mauretanischen Behörden verfügen dort über Exekutivrechte. Jegliches Verlassen dieser Piste ist lebensgefährlich.

Hinweis: Reisewarnungen werden im Regelfall nur in besonderen Krisensituationen ausgesprochen, wenn eine generelle Gefährdung für Leib und Leben besteht. Reisende, die sich in ein Gebiet mit Reisewarnung begeben, müssen sich der möglichen Konsequenzen bewusst sein:

  • Konsularische Hilfeleistung für in Not geratene Österreicherinnen und Österreicher ist nur äußerst eingeschränkt möglich.
  • Bei Reisen in Gebiete mit Reisewarnung können Versicherungen trotz eines aufrechten Versicherungsvertrages Ausschlussgründe geltend machen und sind damit leistungsfrei.
  • Das Konsulargebührengesetz ermächtigt die Republik Österreich, die Kosten für allenfalls erforderliche Schutzmaßnahmen bzw. Hilfeleistung in bestimmten Situationen im Regressweg von Reisenden zurückzufordern!

Sicherheitsrisiko (Sicherheitsstufe 2) in den übrigen Landesteilen.

Wüstentouren, Wandertouren in den Bergen und auch die üblichen Rundreiserouten sollten nur mit renommierten und regulären Reiseveranstaltern durchgeführt werden. Bei Bergtouren besteht eine Verpflichtung zur Begleitung durch lokale Fremdenführer.

Hinweise der Hotels und der Reiseveranstalter sowie aktuelle Nachrichten sollten beachtet werden. Besondere Umsicht gilt für alleine reisende Frauen.

Die Landesgrenze zu Algerien ist durchgehend geschlossen.

An neuralgischen Punkten (Flughäfen, Bahnhöfe etc.), aber auch in den historischen Medinas besteht eine permanente Videoüberwachung. In den größeren Städten ist fallweise mit Demonstrationen und Ausschreitungen zu rechnen.

Notrufnummern, Vorwahl +212:
Ambulanz /Notärzte: 141
Feuerwehr: 15
Polizei (Stadtgebiet): 19 oder 190
Gendarmerie Royale (auf dem Land): 177
Touristenpolizei Rabat: (0)5377 24768
Touristenpolizei Marrakesch: (0)5243 84601
Touristenpolizei Tanger und Fès: (0)5399 40477
Touristenpolizei Agadir: (0)5288 39077

Einreise & Ausreise

  • Minderjährige: Für Minderjährige (bis 18 Jahre), die ohne Begleitung der gesetzlichen Vertreter oder mit nur einem gesetzlichen Vertreter verreisen, wird – zusätzlich zum eigenen Reisepass –  auch eine Einverständniserklärung für die Reise benötigt. Dieser Vollmacht sollte eine Kopie der Geburtsurkunde des bzw. der Minderjährigen sowie eine Kopie der Reisepässe der gesetzlichen Vertreter angeschlossen sein. Bei unterschiedlichen Nachnamen empfiehlt sich auch die Mitnahme der Heiratsurkunde der Eltern. Muster für eine Einverständniserklärung finden Sie auf der Seite des ÖAMTC und des ARBÖ.
  • Diebstahl/Verlust des Reisedokuments: Von der Verwendung gestohlener oder verlorener und wieder gefundener Reisedokumente wird abgeraten, auch wenn die Anzeige bei der zuständigen Behörde bereits widerrufen wurde, da Probleme an der Grenze bis zur Einreiseverweigerung nicht ausgeschlossen werden können.
  • Visumpflicht: Nein
  • Reisedokumente: Reisepass
  • Passgültigkeit: Für die Dauer des Aufenthaltes. Rechtsverbindliche Auskünfte dazu kann nur die Marokkanische Botschaft erteilen.
  • Cremefarbiger Notpass: Wird akzeptiert
  • Sonstiges: Bei Aufenthaltsüberschreitung muss mit Abschiebung gerechnet werden.
    Für Flugreisende wird unter Umständen von den marokkanischen Behörden bei der Einreise der Nachweis des Rückflugtickets sowie ausreichender Geldmittel für den Aufenthalt in Marokko verlangt.
    Transit: die Landesgrenzen zu Algerien sind aktuell geschlossen, die Grenzen zu den spanischen Exklaven Ceuta und Melilla sind mittlerweile wieder geöffnet.
     

Einfuhr & Ausfuhr

Keine Ein- und Ausfuhr von Landeswährung. Devisen sind ab einem Gegenwert von 100.000 Dirham deklarationspflichtig. 

Für Druckwaren sowie Bild- und Tonträger mit freizügigem Inhalt nach marokkanischer Auslegung besteht Einfuhrverbot. Rechtsverbindliche Auskunft dazu können nur der marokkanischen Zoll oder die marokkanische Botschaft erteilen.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Einfuhr von Drohnen, auch zu privaten Zwecken, streng verboten ist. Bei Zuwiderhandeln werden derartige Gegenstände bei der Einreise abgenommen und ist die Wiederausfolgung mit erheblichem bürokratischen Aufwand verbunden. Eine Genehmigung für die Einfuhr von Drohnen, welche de facto für Touristen nicht erteilt wird, müsste vor der Einreise entsprechend beantragt werden.

Reisegepäck, das nicht gemeinsam mit dem Passagier eintrifft, muss persönlich abgeholt werden. Die Ausfuhr von Schildkröten ist verboten.

Nähere Auskünfte finden Sie auch im Travel Centre der IATA. Die angeführten Mengen und Beträge sind unverbindliche Richtangaben, rechtsverbindliche Informationen kann nur die Vertretungsbehörde dieses Landes erteilen.

Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich auch die allgemein geltenden Einfuhrbestimmungen.

Gesundheit

Es wird darauf hingewiesen, dass die Kosten einer allfälligen Krankenhausbehandlung erheblich sein können. Der Abschluss einer alle Risiken abdeckenden Reiseversicherung wird daher vor Reiseantritt dringend empfohlen.

Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird empfohlen. Wer auf bestimmte Medikamente angewiesen ist, sollte einen ausreichenden Vorrat und einen Nachweis über die ärztliche Verschreibung mitnehmen, auf der Homepage des Sozialministeriums finden Sie nähere Informationen zur Mitnahme von Medikamenten ins Ausland.

Es wird empfohlen, rechtzeitig vor Reisebeginn den Hausarzt oder eine andere geeignete Einrichtung zu kontaktieren, um sich über eventuell erforderliche Reiseimpfungen zu erkundigen.

Über das marokkanische Gesundheitsministerium wurde eine Hotline unter +212 801 00 47 47 eingerichtet, welche im Verdachtsfall auf Erkrankung kontaktiert werden soll.

Die medizinische Versorgung entspricht nicht dem europäischen Standard. In den Privatkliniken der größeren Städte (vor allem Casablanca und Rabat) findet man mitunter eine medizinische Versorgung in ähnlicher Qualität wie in Europa. 

Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. 

Infrastruktur

Wenn Sie in Marokko mit einem österreichischen Kennzeichen unterwegs sind, achten Sie darauf, immer eine internationale Versicherungskarte in ausgedruckter Form vorweisen zu können.

Marokko verfügt über moderne Autobahnen und ein ausgebautes und überwiegend gut erhaltenes Straßennetz. Alle wichtigen Ortschaften sind auf Asphaltstraßen zu erreichen. 

Das Unfallrisiko im Straßenverkehr ist jedoch vergleichsweise hoch. Es wird daher abgeraten, mit eigenem oder Leihauto in Marokko unterwegs zu sein, da Unfälle mit Fremdverschulden unangenehme Folgen haben können. Bei Verkehrsunfällen außerhalb der Ballungsräume kann das Eintreffen ärztlicher Hilfe länger dauern.

Bei einem Verkehrsunfall zwischen Fahrzeugen, welche in Marokko zugelassen sind, ist grundsätzlich ein „Constat à l’amiable“ auszufüllen. Dies entspricht dem europäischen Unfallbericht. Dieser muss jedoch, anders als in Österreich, durch einen Beauftragten einer der Versicherungsanstalten eines Unfallbeteiligten vor Ort aufgenommen werden und wird dann von diesem an die jeweiligen Versicherungsanstalten der Unfallbeteiligten übermittelt.

Mit Sprachbarrieren hinsichtlich der Kommunikation mit Unfallbeteiligten und Behörden ist zu rechnen. Die Österreichische Botschaft ist nicht in der Lage hierbei Unterstützung zu leisten.

Im Falle eines Unfalls stehen folgende Notrufnummern zur Verfügung: Rettung: 150, Polizei: 190, Gendarmerie: 177, Autobahn-Notruf: 5050.

Weitere Informationen zu Verkehrsbestimmungen finden Sie auf der Länderdatenbank des ÖAMTC und des ARBÖ.

Umwelt

Entlang der nördlichen Atlantikküste herrscht ein maritimes Klima mit warmen Sommern und milden Wintern bei stets hoher Luftfeuchtigkeit. Im Landesinneren und im Süden wird es zunehmend heißer und trockener. Charakteristisch für Rabat und weite Gebiete Marokkos ist der in unregelmäßigen Abständen auftretende Wüstenwind (Chergui), der in der Regel für einige Tage hohe Temperaturen (manchmal bis 45° Celsius) bringt. Die Wintermonate können sowohl an der Küste (wegen der hohen Luftfeuchtigkeit) als auch im Landesinneren (Schneefall!) empfindlich kalt sein.

Marokko liegt in einer seismisch aktiven Zone, es kann jederzeit zu Erdbeben kommen. Weitere Informationen unter Nationales US-Geologieinstitut, Österreichischer Zivilschutzverband (mit Erdbebenschutz-Ratgeber).

Besondere Bestimmungen

Der Besitz von Drogen wird in Marokko äußerst streng geahndet. Der Besitz bereits kleiner Mengen an Suchtmitteln (auch Cannabis) führt zu drastischen Haftstrafen und zusätzlichen Geldbußen.

Missionierung wird gerichtlich geahndet oder kann zur sofortigen Ausweisung führen.

Lokale Sitten und Gebräuche sollten vor allem während des Fastenmonats Ramadan und an religiösen Orten respektiert werden. Der Eintritt in Moscheen ist – mit Ausnahme der Hassan II Moschee in Casablanca – für Nicht-Moslems verboten. Es wird empfohlen, allzu freizügige Kleidung zu vermeiden.

Außereheliche und gleichgeschlechtliche Sexualbeziehungen sowie Prostitution sind strafbar. Die sexuelle Ausbeutung von Kindern, auch wenn sie im Ausland begangen wird, wird strafrechtlich auch in Österreich verfolgt (siehe Kindesmissbrauch im Zusammenhang mit Tourismus).

Disclaimer

  • Beachten Sie die allgemeinen Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge des Bundes.
  • Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen und verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
  • Informieren Sie sich rechtzeitig bei der Vertretungsbehörde Ihres Reiselandes über besondere rechtliche Bestimmungen.
  • Befolgen Sie strikt die Anweisungen des Sicherheitspersonals.
  • Es wird empfohlen, eine Kopie des Passes/Personalausweises (Ausdruck oder Mobiltelefon) mit sich zuführen oder eine digitale Kopie in der App „Digitales Amt / ID Austria“ zu hinterlegen, da die lokale Polizei bei Verlust- oder Diebstahlsanzeigen oft die Pass-/Personalausweisnummer verlangt.

Bitte beachten Sie, dass das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Reiseinformationen übernimmt. Für allenfalls eintretende Schäden kann keine Haftung übernommen werden.



Stand: 26.12.2024 (Unverändert gültig seit: 19.12.2024) Quelle: www.bmeia.gv.at

Botschaft

2
rue Tiddas
BP135
MA-10010 Rabat

Tel: +212 537 76 16 98

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